Wege in die Therapie
Eine sprachtherapeutische Behandlung kann für Menschen aller Altersstufen relevant werden. Sollten Sie sich fragen, ob Sie, Ihr Kind oder eine betroffene Person aus Ihrem persönlichen Umfeld Sprachtherapie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten. Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei – Erwachsene ab 18 Jahren
zahlen einen geringen Eigenanteil.
Sprachtherapie verordnen dürfen KinderärztInnen, HNO-ÄrztInnen, AllgemeinmedizinerInnen, NeurologInnen, KieferorthopädInnen und ZahnärztInnen.
Bei Ihrer Anmeldung vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch und eine Befunderhebung. Die sprachtherapeutische Diagnostik erfolgt anhand standardisierter Testverfahren, aus denen dann individuelle, störungsspezifische Inhalte für die Therapie abgeleitet werden.